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Richtig vorsorgen - Testament erstellen und aufbewahren -
Vorbereitende PlanungÜberblick verschaffenVererben oder Vermächtnis planenTestament erstellen Privatschriftliches TestamentFormerfordernisse beachtenÖffentliches TestamentAufbewahrungPrivate AufbewahrungHinterlegungErfahrung mit dem AmtsgerichtAblaufBeispiel einer BearbeitungZusammenfassungDigitalisateMusterSpeicherortCheckliste Testament fertigen und aufbewahrenInformationsquellen
Zur Vorsorge gehört auch, die Verwendung des eigenen Nachlasses im Todesfall zu regeln. Das hat nicht nur Bedeutung für die älteren BürgerInnen, sondern ist durchaus eine gute Maßnahme für jede natürliche Person, die testierfähig ist.
Neben der Problematik, welches Testament denn richtig sei, ist auch die sichere Aufbewahrung zu planen und zu gewährleisten.
Zur Ermittlung des Nachlasses ist es hilfreich, eine Vermögensübersicht zu erstellen. Diese besteht aus folgenden Teilen:
- Aufstellung des Inventars (Bücher, Möbel, Wertsachen, etc.)
- Aufstellung der Rechte einschließlich Geldvermögen und der Verbindlichkeiten (Haben/Soll)
Man sollte Klarheit haben, wer erben oder wer nur begünstigt werden soll (Vermächtnis).
Tipp
Im Zweifel hilft der Rat von Fachanwälten für Erbrecht oder eines Notariates.
Es bestehen zwei Möglichkeiten:
Das selbst erstellte Testament ist für einfache Gestaltungsfälle eine gute Wahl. Jedoch sind folgende Formerfordernisse zu beachten:
1. eigene handschriftliche Fertigung (kein Computer-Ausdruck mit Unterschrift)
2. Überschrift Testament oder Letzter Wille
2. Ort und Datum des letzten Testaments
3. vollständige Unterschrift mit Vorname und Name.
Als Voraussetzung für die eigenhändige Fertigung sind eine gute Information, eindeutige und klare Formulierungen hinsichtlich des Willens und das eigene Bewusstsein über die Folgen.
Soweit in einem der vorgenannten Merkmale Bedenken bestehen, ist ein öffentliches oder notarielles Testament die bessere Wahl.
Tipp
Wenn die Handschrift schwer lesbar ist, sollte dem eigenhändigen Testament ein Computer-Ausdruck als Lesehilfe beigefügt werden.
Wer komplizierte familiäre Situationen hat oder über Firmenvermögen verfügt bzw. einfach sicher gehen will, dass das Testament rechtsgültig ist, sollte einen Fachanwalt für Erbrecht (Beratung) oder ein Notariat zur Rechtsberatung bzw. Aufstellung des Testamentes aufsuchen.
Tipp
Es entstehen nicht unerhebliche Gebühren. Deshalb den Berater um Information zur Kostensituation bitten.
Hier gibt es wieder zwei Möglichkeiten:
Das privatschriftliche Testament kann in der eigenen Wohnung aufbewahrt oder einer Vertrauensperson zur Aufbewahrung übergeben werden.
Eine zweifelsfrei sichere Aufbewahrung ist diese Form jedoch nicht.
Allerdings lässt sich ein solches Testament jederzeit ohne zusätzliche Kosten ändern.
Die Aufbewahrung bei einer Rechtsanwaltskanzlei / einem Notariat oder in einem kostenpflichtigen Bankschließfach sind heute eher nicht mehr empfehlenswert.
Eine bessere Alternative ist, das privatschriftliche Testament auf eigenen Antrag beim zuständigen Amtsgericht gegen Gebührenerstattung zur Aufbewahrung und Registrierung zu übergeben.
Als Gebühren werden derzeit gefordert: 75,00 EUR für die Hinterlegung (unbefristet), 15,50 EUR für die Registrierung im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer (ZTR). Diese Kosten entstehen erneut, wenn das Testament zurück gefordert und geändert neu übergeben wird.
Das notarielle Testament wird in jedem Fall vom Notariat an das zuständige Amtsgericht zur Hinterlegung übergeben. Die Registrierung erfolgt durch das Notariat. Neben den vorgenannten Gebühren entstehen zusätzliche Kosten für die Rechtsdienstleistung.
Die Hinterlegung beim Amtsgericht bietet damit einen höhren Schutz vor Verlust bzw. eine höhere Wirksamkeit für die Geltendmachung des eigenen Willens.
Hat man sich entschlossen ein privatschriftliches Testament zu fertigen und registrieren zu lassen, sind folgende Schritte hilfreich:
1. Ermittlung des zuständigen Amtsgerichts:
Im Internet lässt sich das Amtsgericht ermitteln, in dessen Bezirk man seinen Wohnsitz hat.
2. Telefonische Kontaktaufnahme:
Im Gespräch lassen sich das Antragsverfahren (formlos, Vordruck) und die Form der Übergabe klären (persönlich, per Post oder Briefeinwurf).
3. Testament eigenhändig fertigen, ggf. zusätzlich die Lesehilfe ausdrucken, in einen Briefumschlag (DIN A 5) einbringen, diesen verschließen und beschriften.
4. Briefumschlag mit Testament, Kopie der Geburtsurkunde und Antrag in einen Briefumschlag (DIN A 4) einbringen, diesen verschließen und mit der Anschrift des zuständigen Amtsgerichts versehen.
5. Übergabe des Briefumschlags mit den Antragsunterlagen.
Tipp
Es reicht aus, die Antragsunterlagen in den Briefkasten des zuständigen Amtsgerichts einzuwerfen. Das spart zusätzliche Zustellungsgebühren und man hat damit die Gewissheit, das die Unterlagen zugegangen sind.
- 15.08.2022, Anruf um 07:30 Uhr
Die Hinterlegung kann persönlich nach Terminvereinbarung aber auch schriftlich per Post oder Einwurf in den Briefkasten mit formlosem Antrag erfolgen. Dem Antrag sind beizufügen: Testament (verschlossener Umschlag), Kopie der Geburtsurkunde.
Für die Hinterlegung beim Amtsgericht selbst und Registrierung im zentralen Testamentsregister fallen Gebühren an. Die entsprechende Zahlungsaufforderung und der Hinterlegungsschein werden an die eigene Postanschrift übersandt.
-15.08.2022, 09:30 Uhr
Einwurf der Unterlagen in den Briefkasten beim zuständigen Amtsgericht.
- 19.08.22, 14:00 Uhr
Hinterlegungsschein per Briefzustellung erhalten. Darin wird mitgeteilt, was verwahrt wird (Einzeltestament), die Registernummer im Verwahrbuch und im ZTR.
Tipp
Dieses Dokument ist an der Stelle oder in dem Ordner aufzubewahren, wo die wichtigen Unterlagen jederzeit griffbereit sind und ggf. in Kopie auch bei einer Vertrauensperson.
- 20.08.22, 13:00 Uhr Rechnung der Zentralen Zahlstelle der Justiz erhalten.
- 23.08.22, 13:15 Uhr Zahlungsaufforderung der Bundesnotarkammer - ZTR - erhalten.
Die Beantragung der Hinterlegung des privatschriftlichen Testaments und die Übergabe sind einfach und problemlos möglich.
Auch die Registrierung beim ZTR ist ein weiteres Argument für diese Form der Aufbewahrung. Darüber hinaus sind die anfallenden Gebühren überschaubar.
Als Muster für die Ermittlung des Inventarwertes und des Privatvermögens bieten sich Dateien im Format .xlsx bzw. .ods an, beispielsweise:
- Übersicht Inventar
Im Blog-Beitrag Übersicht behalten werden Hinweise zur Erstellung einer Inventarliste zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Die Muster-Datei ist ist als Anhang in der PDF-Datei eingebettet.
- Übersicht Privatvermögen
Die VR-Bank Rhein-Neckar AG stellt für ihre Firmenkunden ein Arbeitsblatt zur Ermittlung des Privatvermögens im internet zum Herunterladen zur Verfügung. das auch für die eigenen Zwecke gut geeignet erscheint.
- Vorlagen für liniertes Papier
Texte mit der Hand zu schreiben, wird heute in vielen Fällen durch die elektronischen Formen wie Kurznachricht, E-Mail oder Textverarbeitung ersetzt. Wer also über keine praktischen Erfahrungen mehr verfügt, längere Texte handschriftlich zu fertigen, sollte im Internet den kostenfreien Download von Vorlagen für den Ausdruck von liniertem Papier nutzen. Viele Schulen bieten solche Vorlagen für ihre Schüler an.
Die erstellten Übersichten (Inventar, sonstiges Vermögen) sollten in digitaler Form als Teil eines elektronischen Vorsorgeordners vorgehalten werden. Siehe hierzu die Tipps: Richtig vorsorgen - Vorsorgeordner elektronisch führen.
Zur eigenen Information über den letzten Willen bietet sich die Digitalisierung des privatschriftlichen Testaments an.
Alle Digitalisate sind möglichst sicher aufzubewahren. Eine Kopie des elektronischen Vorsorgeordners auf einer SD-Card / einem USB-Stick kann einer Vertrauensperson zur Aufbewahrung übergeben werden.
1. Überblick verschaffen: Vermögen ermitteln
2. Erben oder Vermächtnis klären
3. Testament fertigen
privatschriftliches:
nur wenn umfängliche Informationen vorliegen, klare Aussagen über die Verfügungen getroffen werden können und deren Tragweite und Folgen bewusst sind
Formvorschriften unbedingt beachten (§ 2247 BGB)
ggf. Computer-Ausdruck als Lesehilfe beifügen
öffentliches:
komplizierte familiäre Situation,
umfangreiches Vermögen bzw. Firmenvermögen, insbesondere im Ausland.
4. Aufbewahrung
a) privatschriftliches Testament
in der Wohnung (kostenfrei, nicht empfehlenswert)
Hinterlegung
bei einer Vertrauensperson (kostenfrei, nicht mehr empfehlenswert)
beim Rechtsanwalt / Notariat (kostenpflichtig, nicht mehr empfehlenswert)
im Bankschließfach (kostenpflichtig, nicht mehr empfehlenswert)
beim zuständigen Amtsgericht und Registrierung beim zentralen Testamentsregister durch das Amtsgericht (gebührenpflichtig, empfehlenswert).
b) öffentliches Testament
Registrierung durch das Notariat beim zentralen Testamentsregister (gebührenpflichtig)
Übergabe durch das Notariat an das zuständige Amtsgericht (gebührenpflichtig)
Gesamtkosten der Rechtsdienstleistung vorab klären
5. Digitalisate
Übersichten im elektronischen Vorsorgeordner speichern
Kopie des privatschriftlichen Testaments als Digitalisat speichern
Bürgerliches Gesetzbuch: § 2247 Eigenhändiges Testament, URL.: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ [2022-08-15]
Stiftung Warentest: So regeln Sie Ihr Erbe nach Ihren Wünschen, URL.: https://www.test.de/Testament-So-regeln-Sie-Ihr-Erbe-nach-Ihren-Wuenschen-5055551-0/ [2022-08-15]
Bundesnotarkammer: Zentrales Testamentsregister, URL.: https://www.testamentsregister.de/ [2022-08-15]
© Wolfgang Kirk
Veröffentlicht: 2022-08-15, aktualisiert: 2022-08-23, 14:30 Uhr