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Was ist dran an Gerüchten?
Klatsch, Tratsch und Flurfunk. Wer kennt das nicht. Solcherlei Gerede geht über Smalltalk weit hinaus. Insbesondere dann, wenn Anderen damit vielleicht sogar geschadet wird. Alles nur harmlos oder doch die pure Absicht?
Die Ursachen sind nicht immer bekannt. Jedoch versuchen wissenschaftliche - manchmal auch pseudo-wissenschaftliche - Beiträge, dem Themenkreis gehörig Aufmerksamkeit zu vermitteln. Dies gilt insbesondere für die Diskussion über Mobbing.
Vorweg: Mobbing ist nicht zu relativieren. Solches Verhalten ist sozial schädlich und ist bereits gesetzlich sanktioniert.
Gleichwohl ist damit der Klatsch, Tratsch und Flurfunk eben nicht beseitigt. Dieses Verhalten ist nicht automatisch hoch sanktioniert. Will sagen: es ist nicht in jedem Fall strafbewehrt.
Und wenn man der Volksmeinung Tribut zollt, so gilt: Alles was nicht verboten ist, ist auch erlaubt. So einfach scheint es wohl doch nicht zu sein. Die vorgenannten Verhaltensweisen sind letztlich zumindest fragwürdig. Denn man sollte sich fragen, was dran ist an solchen Gerüchten.
Unter Gerücht wird verstanden
etwas, was allgemein gesagt, weitererzählt wird, ohne dass bekannt ist, ob es auch wirklich zutrifft.
Quelle: Gerücht in DUDEN - Online, URL: https://www.duden.de/rechtschreibung/Geruecht, [2022-10-30].
Gerüchte entstehen durch Verbreitung. Das ist eine aktive Handlung.
Wenn man nicht selbst den Inhalt der eigenen Aussage erfindet, ist zumindest die andere Quelle regelmäßig nicht bekannt.
Die Verbreitung von unbewiesenen Behauptungen, Tatsachen, etc., ist als kommunikativer Müll zu kennzeichnen. In den übersteigerten Formen wie etwa Hetze, Stimmungsmache, üble Nachrede oder Beleidigung ist die Schädigung der Person bzw. der Gemeinschaft weitreichend und ist deshalb auch strafbewehrt.
Im Rahmen der menschlichen Sozialisation ist durch die jeweiligen Erziehungsberechtigten darauf hinzuweisen, dass man sich an der Gerüchtebildung und -verbreitung aktiv nicht zu beteiligen hat.
Als Erwachsener gilt dies umso mehr.
Gerüchte wird es immer geben. Denn da wo Menschen in der Gemeinschaft auftreten, kann man das Kommentieren von Tatsachen und Verhalten schlecht unterbinden. Kritik muss erlaubt sein. Die Äußerung auch von Kritik ist durch die Freiheit der eigenen Meinungsäußerung nach Art. 5 Grundgesetz grundsätzlich geschützt.
Dennoch: Der Grundsatz, dass man sich an der Gerüchtebildung und -verbreitung weder aktiv noch passiv beteiligt (Duldung), erscheint der sinnvollere Handlungsweg zu sein.
Denn, wenn der Hintergrund für die Äußerungen nicht belegt werden kann, ist Vorsicht geboten.
Es gilt für unbewiesene Behauptungen und behauptete Tatsachen das Motto: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
© Wolfgang Kirk
Stand: 2022-10-30, 10:00 Uhr